Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen werden ca. 4 Wochen vor dem Wahltermin verteilt.
Ab 28.10.2019 bis spätestens Freitag 15. November 2019 12:00 Uhr kann ein Wahlberechtigter einen Antrag auf Briefwahl stellen und Wahlunterlagen vom Pfarrbüro zur Verfügung gestellt werden.

Wo wird die Briefwahl beantragt?

Die Briefwahl kann beim Wahlausschuss oder beim Pfarramt (Pfarrbüro) zu den Öffnungszeiten beantragt werden.

Wie wird die Briefwahl beantragt?

Der Antrag ist schriftlich, z.B. durch die Wahlbenachrichtigungskarte, oder mündlich zu stellen.

Wann müssen die Briefwahlunterlagen abgegeben werden?

Die Wählerin bzw. der Wähler hat dem Wahlausschuss in einem verschlossenen Umschlag den Briefwahlschein und den verschlossenen Wahlumschlag mit den Stimmzetteln so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis Ende der festgesetzten Wahlzeit dem Wahlausschuss zugegangen ist. Auf dem Briefwahlschein hat die Wählerin bzw. der Wähler zu versichern, dass sie bzw. er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat.