Wie funktioniert die Online Wahl
Mit dem 15. September 2023 erfolgt der Versand des Wahlanschreibens an alle Wahlberechtigten. Dieses Anschreiben beinhaltet eine persönliche Kennung (Passwort) für die OnlineStimmabgabe. Damit kann mit jedem internetfähigen Endgerät im Abstimmungszeitraum an der Pfarrgremienwahl ortsunabhängig teilgenommen werden. Das PolyasSystem bietet in jedem Schritt umfangreiche Erklärungen und Hilfetexte.
So erfolgt die Stimmabgabe:
1. Die Anmeldung: Eingabe der Zugangsdaten
Der Zugang zum OnlineWahlsystem erfolgt in der Standardkonfiguration mit zwei Zugangsdaten: Einer persönlichen WählerID und einem einmalig gültigen Passwort. Das Passwort auf dem Wahlschein ist verborgen und muss zuerst freigerubbelt werden (z.B. mit einer Münze) Den Zugang zu dem Onlinewahlsystem finden Sie hier.
2. Bestätigung der Anmeldung: Die Anonymisierung
Das Wahlsystem prüft zwischen dem ersten und zweiten Schritt, ob die Daten im Wählerverzeichnis hinterlegt sind. Nur bei vorhandener Wahlberechtigung wird der Zugang zum Wahlsystem freigegeben und die Anmeldung bestätigt.
3. Die Online-Stimmabgabe: Die Wahlentscheidung
Im dritten Schritt werden die Stimmzettel angezeigt und die bzw. der Wahlberechtigte kann abstimmen. Per Mausklick werden die verfügbaren Stimmen auf die Kandidatinnen bzw. Kandidaten verteilt. Für ergänzende Urwahl oder Urwahl gibt es freie Textfelder, in denen Sie Namen eintragen können.
4. Überprüfung der Stimmabgabe
Nach dem Ausfüllen der Stimmzettel werden diese nochmals zur Bestätigung angezeigt. Die Stimmabgabe kann nun entweder korrigiert oder bestätigt werden.
5. Abschluss der Stimmabgabe
Um den Wahlvorgang abzuschließen, erfolgt im letzten Schritt der Logout aus dem Wahlsystem. Erst dann wird der Stimmzettel übertragen. Die verwendeten Zugangsdaten können nicht
erneut genutzt werden und die Stimmzettel liegen anonymisiert in der digitalen Wahlurne. Die Stimmabgabe kann beliebig oft unterbrochen und neu begonnen werden – sobald jedoch die
Wahlentscheidung einmal verbindlich bestätigt wurde, ist die WählerID für einen nochmaligen Anmeldeversuch gesperrt. Somit ist eine doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen!
Hinweis:
Wenn Sie das Passwort freigerubbelt haben, den Wahlvorgang aber nicht abgeschlossen haben, können Sie trotzdem mit dem Wahlschein am 7./8. Oktober 2023 in Ihrem Wahllokal wählen. Alle gültigen Wahlvorgänge werden im Wählerverzeichnis vermerkt, so dass die Wahlhelfer dort erkennen können, ob Ihre Stimmabgabe bereits online bereits erfolgt ist oder nicht.
Öffnungszeiten des digitalen Wahllokals
Das „digitale Wahllokal“ ist geöffnet:
- von Montag, 18. September 2023 um 6:00 Uhr
- bis Mittwoch, 04. Oktober 2023 um 24:00 Uhr