Als Gemeinde wird eine territorial umschriebene Gemeinschaft von Gläubigen unterhalb der Pfarreiebene bezeichnet. So kann eine Gemeinde aus den Katholiken eines Dorfes, einer Stadt oder aus mehreren Dörfern bzw. Stadtteilen bestehen.
Im Gegensatz zur Pfarrei werden Gemeinden nicht dauerhaft errichtet. Sie können sich verändern, zusammenwachsen, weiterentwickeln oder auch auflösen. Gemeinden leben durch die Initiative der Gläubigen am Ort und ihr verbindliches Engagement für eine Kirche nahe bei den Menschen.
Den Aufbau der katholischen Kirche finden Sie unter diesem Link.
Der Begriff „Kirchengemeinde“ darf nicht mit dem Begriff der „Gemeinde“ gleichgesetzt werden. Dabei handelt es sich um einen Begriff des Staatskirchenrechtes. Eine Kirchengemeinde ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechtes und umfasst alle Katholiken, die auf einem bestimmten Territorium ihren Hauptwohnsitz haben. Damit meinen Pfarrei und Kirchengemeinde im Grunde dasselbe.
Als sogenannte kirchliche „Kommunalwahlen“ kann man bei den Pfarrgremienwahlen entscheiden, welche Frauen und Männer in den nächsten vier Jahren das pfarrliche Leben mitgestalten sollen. Dabei ist das Territorium der Gemeinde als Wahlbezirk zu verstehen. In jeder Gemeinde ist ein Gemeindeausschuss zu wählen. Darüber hinaus sind in jeder der Gemeinden auch die Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, die auf Pfarreiebene den Pfarreirat und den Verwaltungsrat bilden.