Gremien

Pfarrgremien und ihre Aufgaben

Auf Ebene der Pfarrei gibt es einen Pfarreirat und einen Verwaltungsrat. Beide Gremien setzen sich zusammen aus Frauen und Männern aller Gemeinden in der neuen Pfarrei.
Auf Ebene der Gemeinde gibt es den Gemeindeausschuss. Er ist die Vertretung der Gläubigen vor Ort.

Übersicht

Pfarreirat

„Der Pfarreirat trägt zusammen mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für ein aktives kirchliches Leben in der Pfarrei. Der Pfarreirat sorgt in enger Vernetzung der Gemeinden für eine Überprüfung und Fortschreibung des Pastoralen Konzepts der Pfarrei auf der Grundlage des Pastoralkonzeptes der Diözese „Gemeindepastoral 2015". Dazu analysiert er die Situation in den Gemeinden, legt entsprechend den Erfordernissen pastorale Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen fest und fördert das Zusammenwachsen der Pfarrei. Er berät über die die Pfarrei betreffenden Fragen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung.“ (Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer, § 3)

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. (Ausnahme: Antrag Wechsel in anderes Wählerverzeichnis)

Wer kann gewählt werden?

Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.

Wie viele Personen werden gewählt?

Zwei Personen pro Gemeinde

 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das rechtliche Vertretungsorgan unserer Kirchengemeinde St. Michael und der in ihrem Gebiet gelegenen Kirchenstiftungen

Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheit der ganzen Kirchengemeinde. Die Arbeitsweise des Verwaltungsrates ist festgelegt im Kirchenvermögensverwaltungsgesetzt (KVVG)

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. (Ausnahme: Antrag Wechsel in anderes Wählerverzeichnis)

Wer kann gewählt werden?

Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und in der Kirchengemeinde seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat.

Wie viele Personen werden gewählt?

Zwei Personen pro Wahlbezirk (hier: Gemeinde)

 

Gemeindeausschuss

„Der Gemeindeausschuss koordiniert im Rahmen des Pastoralen Konzeptes der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates das kirchliche Leben vor Ort.“ (Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer, § 16)

Zu seinen Aufgaben zählen die Entdeckung der Charismen und die Unterstützung ihrer Tätigkeit. Dabei trägt der Gemeindeausschuss insbesondere Sorge für ein lebendiges liturgisches Leben, für die Weitergabe des Glaubens und für den caritativen Dienst. Dies können insbesondere sein:

  • Organisatorische Unterstützung der kirchlichen Feste
  • Planung und Durchführung der Aktionen einer Gemeinde (Andachten, Ausstellungen, Pfarrfest, etc.)
  • Organisatorische Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeiten einer Gemeinde (Sakristandienst, Ministrantendienst, Lektorendienst, Kirchenschmück, Reinigungsdienst)
  • Beobachtung der Situation in der Gemeinde und Erarbeitung von Problemlösungen in enger Zusammenarbeit mit dem Pfarreirat
  • Projektabwicklung von Bauprojekten (Delegationen des Verwaltungsrates)

Da der Gemeindeausschuss aus der Initiative der Gläubigen vor Ort lebt, sind der Pfarrer und die weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Pastoralteams nicht Mitglied dieses Gremiums.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. (Ausnahme: Antrag Wechsel in anderes Wählerverzeichnis)

Wer kann gewählt werden?

Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.

Wie viele Personen werden gewählt?

  • Deidesheim: 3 Personen
  • Forst: 3 Personen
  • Meckenheim: 3 Personen
  • Niederkirchen: 8 Personen
  • Ruppertsberg: 3 Personen