Eheschließung
Jedes Jahr haben wir hier in den Kirchen unserer Pfarrei zahlreiche Trauungen.
Wenn auch Sie erwägen, bei uns zu heiraten, wollen wir Ihnen auf dieser Seite einige Informationen an die Hand geben.
Welches Pfarramt ist zuständig?
Grundsätzlich ist für die Trauung das Pfarramt zuständig, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Wenn nur einer der Partner katholisch ist, ist das für ihn zuständige Pfarramt maßgebend.
Terminabsprache
Wenn Sie in einer unserer Kirchen heiraten wollen, setzen Sie sich rechtzeitig mit unserem Pfarrbüro zwecks Terminabsprache in Verbindung. Dies gilt besonders im Frühjahr und im Spätsommer, weil zu diesen Zeiten besonders viele Trauungen stattfinden.
Wenn der Termin feststeht, bekommen Sie auch von dort später auch ein Informationsblatt mit näheren Angaben und Adressen.
Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind..
.. dann melden Sie sich bald bei Ihrem zuständigen Pfarrer zu einem Traugespräch an. Dabei werden in einem so genannten Eheprotokoll die persönlichen Daten aufgenommen, die in das Ehebuch der Pfarrgemeinde eingetragen werden.
Sie unterhalten sich über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und über das Wesen und die Eigenschaft der christlichen Ehe und ihrer Sakramentalität.
Wenn das Traugespräch von dem Priester gehalten wird, der später Sie auch trauen wird, werden Sie bei dieser Gelegenheit schon den Ablauf der Trauung besprechen.
Kann man den Traugottesdienst mitgestalten?
Dies ist nicht nur möglich, sondern auch im Rahmen der liturgischen Möglichkeiten sehr erwünscht. Die Lesung und das Evangelium, die Lieder, Fürbitten, Texte und Gebete kann das Brautpaar selbst aussuchen.
Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass eine kirchliche Trauung ein Gottesdienst ist, und somit auf weltliche und profane Texte, Musik und Lieder weitgehend verzichtet werden soll.
Wer traut uns?
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unser Pfarrer und Kaplan grundsätzlich nur die Trauungen hält, die die eigenen Gemeindemitglieder betrifft. Falls Sie von einer fremden Gemeinde kommen, fragen Sie bitte den für Sie zuständigen Seelsorger, ob er sie trauen wird.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Bei der Anmeldung zu einer katholischen Trauung benötigen katholische Brautleute einen aktuellen Taufschein, ausgestellt vom Taufpfarramt des Betreffenden. Dieser dient als Nachweis des Ledigenstandes. Nichtkatholische Partner unterschreiben beim Gespräch mit dem Pfarrer einen sog. Ledigeneid.
Wen kann ein katholischer Partner kirchlich heiraten?
Grundsätzlich ist eine katholische Trauung immer möglich, wenn zumindest ein Ehepartner der katholischen Kirche angehört. Das religiöse oder weltanschauliche Bekenntnis des anderen Partners ist dann von untergeordneter Bedeutung. Allerdings muss der nichtchristliche bzw. nichtglaubende Partner die wesentlichen Elemente einer Ehe aus katholischer Sicht bejahen (z.B. die Unauflöslichkeit)
... und wenn einer der Partner oder beide schon einmal verheratet waren?
In diesem Fall ist eine kirchliche Eheschließung grundsätzlich nicht möglich. Es muss aber geprüft werden, ob die vorausgegangenen Eheschließungen kirchenrechtlich gültig sind. In bestimmten Fällen kann auch ein Ehenichtigkeitsverfahren angestrebt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Pfarrer.
Kann man auch ökumenisch heiraten?
Eine ökumenische Trauung gibt es strenggenommen nicht. Wenn Sie bei uns heiraten wollen, gibt es aber sehr wohl die Möglichkeit einer katholischen Trauung mit Mitwirkung eines nichtkatholischen christlichen Seelsorgers. Dieser übernimmt dann zumeist die Predigt des Traugottesdienstes.
Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn sich beide Ehepartner ihrer (verschiedenen) Kirche verbunden wissen.
Auch können Angehörige und Freunde gerne bei der Trauung mitwirken.
Gerne hilft Ihnen der Pfarrer in einem weiteren Gespräch.
Welche Kosten kommen auf uns zu?
Für Angehörige unserer Pfarrei ist die kirchliche Trauung in einer unserer Kirchen kostenlos.
Was auf Sie zukommt sind lediglich die Kosten für den Blumenschmuck (falls Ihnen die sowieso vorhandene florale Ausschmückung nicht genügt) und das Honorar für den Organisten. Die Bestellung eines Organisten oder sonstiger Musiker liegt in der Verantwortung des Brautpaares. Eine Liste der Organisten in unserer Pfarrei erhalten Sie im Pfarrbüro.
Für Eheschließungen, in der beide Ehepartner nicht zu unserer Pfarrei gehören, erbitten wir eine Spende in Höhe von 250,00 € zugunsten der Unterhaltungskosten unserer Kirchen. Darüber wird Ihnen ein Spendenbeleg ausgestellt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über das Sakrament der Ehe sowie das was uns als Pfarrei wichtig ist finden Sie hier .